Internationale Arbeitsorganisation: Unterschied zwischen den Versionen
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"Art. 2 (1): Each Member shall, by means appropriate to the methods in operation for determining rates of remuneration, promote and, in so far as is consistent with such methods, ensure the application to all workers of the principle of equal remuneration for men and women workers for work of equal value."<ref>[http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@dgreports/@gender/documents/genericdocument/wcms_114185.pdf ILO Convention No. 100 Convention concerning Equal Remuneration for Men and Women Workers for Work of Equal Value, 1951]</ref> | "Art. 2 (1): Each Member shall, by means appropriate to the methods in operation for determining rates of remuneration, promote and, in so far as is consistent with such methods, ensure the application to all workers of the principle of equal remuneration for men and women workers for work of equal value."<ref>[http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@dgreports/@gender/documents/genericdocument/wcms_114185.pdf ILO Convention No. 100 Convention concerning Equal Remuneration for Men and Women Workers for Work of Equal Value, 1951]</ref> | ||
Ziel der Konvention ist die Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Die Konvention Nr. 100 gehört damit zu den acht Konventionen, die unter der Erklärung der Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit zusammengefügt sind. | Ziel der Konvention ist die Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Die Konvention Nr. 100 gehört damit zu den acht Konventionen, die unter der Erklärung der Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit zusammengefügt sind. | ||
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Version vom 30. Juni 2015, 12:15 Uhr
Die Aufgabe der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im Bereich Gleichstellung ist zum einen die Analyse der Bedarfe von Frauen und Männern, sowie die Erarbeitung und Durchführung gezielter Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung von Männern und Frauen. Die ILO kann dabei auf ihre besondere Struktur, die auf internationaler Ebene Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfasst, zurückgreifen.
Inhaltsverzeichnis
Erklärung Nr. 100
Die ILO hat bereits in ihrer Erklärung Nr. 100 aus dem Jahr 1951 auf das Thema geschlechtsspezifisches Lohngefälle und Entgeltgleichheit aufmerksam gemacht. Art. 2 der Kovention besagt:
"Art. 2 (1): Each Member shall, by means appropriate to the methods in operation for determining rates of remuneration, promote and, in so far as is consistent with such methods, ensure the application to all workers of the principle of equal remuneration for men and women workers for work of equal value."[1]
Ziel der Konvention ist die Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Die Konvention Nr. 100 gehört damit zu den acht Konventionen, die unter der Erklärung der Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit zusammengefügt sind.
Gender Pay Gap
Die ILO berechnet unter anderem auch den Gender Pay Gap. Als Datenbasis für Europa dienen die Daten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). IM Vergleich dazu wird der Gender Pay Gap von Eurostat auf Basis der Verdienststrukturerhebung (siehe für die Daten auch folgenden Link) berechnet.
Dabei ist weiterhin zu beachten, dass die Berechnung der Gender Pay Gaps nicht nur Gehälter miteinbezieht, sondern auch alle weiteren mit der Tätigkeit verbundenen Zahlungen, wie Boni, Sonderzahlungen und nicht-monetäre Leistungen, wie die Bereitstellungen von Dienstwagen oder Telefonen.
Die ILO unterscheidet zwischen den erklärten und nicht erklärten Komponenten der Lohnlücke. Dabei ist anzumerken, dass zwei Fälle hier auftreten. Zum einen können die erklärten Faktoren der Lohnlücke diese, gesetzt den Fall, dass unerklärten Faktoren gibt, verringern. So ist es in Deutschland der Fall. Zum anderen gibt es Länder, wie Schweden, in denen Frauen mehr als Männer verdienten, gäbe es keine unerklärten Faktoren in der Lohnlücke.[2]
Weiterhin berechnet die ILO den Gender Pay Gap auch im Hinblick auf die Auswirkungen von Mutter- und Elternschaft. Hier ist hervorzuheben, dass die Lohnlücke für Mütter größer ist, als für Frauen, die keine Kinder haben. Dabei wächst diese Unterschied mit der Zahl der Kinder.[3]
Zwischenverweise
- ↑ ILO Convention No. 100 Convention concerning Equal Remuneration for Men and Women Workers for Work of Equal Value, 1951
- ↑ ILO: Global Wage Report 2014/15, S. 45-50
- ↑ ILO: Global Wage Report 2014/15, S. 46-47
Quellen
ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work
ILO (2013). Equal Pay - An Introductory Guide
ILO: Global Wage Report 2014/15
ILO: Worl Employment Social outlook 2015