Pekinger Aktionsplattform

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Vierte Weltfrauenkonferenz

Auf der vierten Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde zum einen die Pekinger Erklärung und die Aktionsplattform verabschiedet. Ziel der Erklärung ist es bisherige Ansätze in der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bündeln sowie Folgemaßnahmen für die internationale Gemeinschaft zu bündeln.

In der Erklärung wurden zwölf Hauptproblembereiche genannt, in denen spezifische Maßnahmen erforderlich sind: Frauen und Armut; Bildung und Ausbildung von Frauen; Frauen und Gesundheit; Gewalt gegen Frauen; Frauen und bewaffnete Konflikte; die Frau in der Wirtschaft; Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen; institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau; Menschenrechte der Frauen; Frauen und die Medien; Frauen und Umwelt; Mädchen.

Auf der Konferenz wurde auch das „Gender"-Konzept („gender" = „soziales Geschlecht") thematisiert. Hier wurde die Notwendigkeit herausgestellt, in allen Institutionen, Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Gleichstellung von Frauen und Männern zu thematisieren und umzusetzen.

Die erste Weltfrauenkonferenz fand 1975 in Mexiko statt. Hier wurden drei prioritäre Ziele definiert für die Förderung von Frauen definiert: Gleichheit, Entwicklung und Frieden.

Auf der zweiten Frauenkonferenz 1980 in Kopenhagen wurden die prioritären Ziele diskutiert und drei weitere Aspekte herausgearbeitet: gleicher Zugang zur Bildung, gleicher Zugang zur Beschäftigung und gleicher Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung.

1985 fand in Nairobi die dritte Weltfrauenkonferenz statt. Zentrales Ergebnis dieser Konferenz war die Anerkennung, dass alle Probleme der Menschheit auch Probleme der Frauen seien. Damit haben Frauen einen legitimen Anspruch zur aktiven Teilhabe an Entscheidungsprozessen, die die gesamte Menschheit betreffen.

Pekinger Erklärung und Aktionsplattform

In der Pekinger Erklärungen finden sich auch direkte Verweise auf die Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Im Kapitel Frauen und Wirtschaft werden die folgenden Maßnahmen formuliert:

"Zu ergreifende Maßnahmen seitens der Regierungen: Erlass und Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Rechte von Frauen und Männern auf gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit" (Abs. 165a)

"Zu ergreifende Maßnahmen seitens der Regierungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Frauenorganisationen: Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften und Anregung zu freiwilligen Verhaltenskodizes, die sicherstellen, dass internationale Arbeitsnormen wie das Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit auf weibliche und männliche Arbeitnehmer gleichermaßen Anwendung finden" (Abs. 178a)

Quellen

UN Women: Die Aktionsplattform von Peking

Erklärung von Beijing

Erklärung von Beijing - Anhang II Aktionsplattform

Europäische Kommission: Vierte UN-Welftfrauenkonferenz

Siehe auch

Vereinte Nationen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau