Internationale Arbeitsorganisation
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat bereits in ihrer Erklärung Nr. 100 aus dem Jahr 1951 auf das Thema geschlechtsspezifisches Lohngefälle und Entgeltgleichheit aufmerksam gemacht. Art. 2 der Kovention besagt:
"Art. 2 (1): Each Member shall, by means appropriate to the methods in operation for determining rates of remuneration, promote and, in so far as is consistent with such methods, ensure the application to all workers of the principle of equal remuneration for men and women workers for work of equal value."
Ziel der Konvention ist die Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Die Konvention Nr. 100 gehört damit zu den acht Konventionen, die unter der Erklärung der Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit zusammengefügt sind.
Die Aufgabe der ILO im Bereich Gleichstellung ist zum einen die Analyse der Bedarfe von Frauen und Männern, sowie die Erarbeitung und Durchführung gezielter Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung von Männern und Frauen. Die ILO kann dabei auf ihre besondere Struktur, die auf internationaler Ebene Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfasst, zurückgreifen.
Quellen
ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work