Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

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Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 (oder Frauenrechtskonvention; engl. Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women; Kurzform: CEDAW) ist das wichtigste internationale Instrument für die Frauenrechte. Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern bereits in der Charta der Vereinten Nationen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführt ist, bildet die Frauenrechtskonvention erstmals ein umfassendes Rechtsinstrument. CEDAW verbietet jegliche Form der Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen. Darüber hinaus verpflichten sich die ratifizierenden Staaten zu Maßnahmen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Weiterhin schließt die Frauenrechtskonvention erstmals nicht nur Staaten, sondern ebenso nicht-staatliche Akteure mit ein.

Grundsatz der Entgeltgleichheit

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist bereits 1979 in Art. 11 CEDAW festgeschrieben worden.

Art.11 (1) "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Berufsleben, um ihr auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau gleiche Rechte zu gewährleisten, insbesondere [...]

d) das Recht auf gleiches Entgelt, einschließlich sonstiger Leistungen, und auf Gleichbehandlung bei gleichwertiger Arbeit sowie Gleichbehandlung bei der Bewertung der Arbeitsqualität"

Allgemeine Empfehlung Nr. 13

In der allgemeinem Empfehlung Nr. 13, die der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau bereits 1989 verfasst hat, wird darauf aufmerksam gemacht, dass viele Staaten den Grundsatz der Entgeltgleichheit aufgenommen haben, jedoch mehr unternommen werden sollten, um diesen Grundsatz durchzusetzen.

Der Ausschuss empfiehlt den CEDAW-Vertragsstaaten:

- das Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Entgeltgleichheit zu ratifizieren und umzusetzen;

- Arbeitsplätze im Hinblick auf geschlechtsneutrale Bewertung zu erforschen und zu evaluieren. Damit soll der Wert von Arbeitsplätzen, in denen vorwiegend Frauen arbeiten, mit denen, in denen vorwiegend Männer beschäftigt sind, verglichen werden.

- die Schaffung eines Verfahrens zur Umsetzung des Prinzips der Entgeltgleichheit. Dieses Verfahren soll auch Tarifparteien ermutigen, dieses Prinzip umzusetzen.

Quelle

BMFSFJ: Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

General Recommentations made by the Committee on the Elimination of Discrimination against Women

Siehe auch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Internationale Gleichstellungspolitik

Vereinte Nationen | Pekinger Aktionsplattform | Internationale Arbeitsorganisation