Transparenz

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Transparenz

Über sein Gehalt zu sprechen ist in Deutschland weiterhin ein Tabu. Doch dieses Tabu zu brechen würde sich positiv auf die Lohnlücke auswirken und dazu beitragen, diese einen Teil zu schließen. Studien zeigen, dass die Durchsetzung transparenter Gehaltsstrukturen das Potential hat, die Lohnlücke um bis zu drei Prozentpunkte zu senken.

Daneben zeigen Befragungen, dass die Bevölkerung in Deutschland befürwortet, dass die Lohnlücke geschlossen werden soll. Daneben sprechen sich 76 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage dafür aus, dass Gehaltstransparenz umgesetzt werden soll, um die Lohnlücke zu schließen. Denn nur wer über Gehaltsniveaus informiert ist, kann einschätzen wie sie oder er im Vergleich da stehen und auch beweisen, dass sie oder er ungerecht bezahlt wird.

Prüfverfahren

Verschiedene Verfahren zur Prüfung von Entgeltgleichheit in Unternehmensstrukturen sind bereits in der Praxis angekommen. Diese Prüfverfahren unterstützen Unternehmen dabei, die Entgeltstrukturen transparent und für Arbeitnehmende nachvollziehbar gestalten zu können.

Zum einen kann mit Hilfe des Prüfinstruments Logib-D der Gender Pay Gap im Unternehmen ermittelt werden. Darüber hinaus bietet das Tool die Möglichkeit, den Gender Pay Gap auf den verschiedenen Unternehmensebenen zu identifizieren.

Weiterhin bietet das Verfahren eg-Check die Möglichkeit, Arbeitsbewertung systematisch auf Unterbewertung einzelner Tätigkeiten hin zu untersuchen und die Arbeitsbewertung gerecht zu gestalten.

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit / Entgelttransparenzgesetz

Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen (Abstimmung voraussichtlich am 12. Mai 2017). Damit kann das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Wesentliche Bausteine des Gesetzes sind:

- "Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

- Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe."[1] [2]

Quellen

  1. BMFSFJ: Lohngerechtigkeit
  2. siehe auch Deutscher Bundestag: Bundestag verabschiedet Entgelttransparenzgesetz

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Transparenz für mehr Entgeltgleichheit, 2015 Link

European Added Value: Bewertung des europäischen Mehrwerts über die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Entgelts für Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit, 2013 Link

Bundesagentur für Arbeit: Entgeltatlas

Lohnspiegel: Gehaltscheck

BMFSFJ: Lohngerechtigkeit

Schwerpunktthema 2015: Transparenz