Transparenz

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Transparenz

Über sein Gehalt zu sprechen ist in Deutschland weiterhin ein Tabu. Doch dieses Tabu zu brechen würde sich positiv auf die Lohnlücke auswirken und dazu beitragen, diese einen Teil zu schließen. Studien zeigen, dass die Durchsetzung transparenter Gehaltsstrukturen das Potential hat, die Lohnlücke um bis zu drei Prozentpunkte zu senken.

Daneben zeigen Befragungen, dass die Bevölkerung in Deutschland befürwortet, dass die Lohnlücke geschlossen werden soll. Daneben sprechen sich 76 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage dafür aus, dass Gehaltstransparenz umgesetzt werden soll, um die Lohnlücke zu schließen. Denn nur wer über Gehaltsniveaus informiert ist, kann einschätzen wie sie oder er im Vergleich da stehen und auch beweisen, dass sie oder er ungerecht bezahlt wird.

Prüfverfahren

Verschiedene Verfahren zur Prüfung von Entgeltgleichheit in Unternehmensstrukturen sind bereits in der Praxis angekommen. Diese Prüfverfahren unterstützen Unternehmen dabei, die Entgeltstrukturen transparent und für Arbeitnehmende nachvollziehbar gestalten zu können.

Zum einen kann mit Hilfe des Prüfinstruments Logib-D der Gender Pay Gap im Unternehmen ermittelt werden. Darüber hinaus bietet das Tool die Möglichkeit, den Gender Pay Gap auf den verschiedenen Unternehmensebenen zu identifizieren.

Weiterhin bietet das Verfahren eg-Check die Möglichkeit, Arbeitsbewertung systematisch auf Unterbewertung einzelner Tätigkeiten hin zu untersuchen und die Arbeitsbewertung gerecht zu gestalten.

Gesetzesvorhaben für mehr Lohngerechtigkeit

"Um das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser zur Geltung zu bringen, will die Bundesregierung mit einem Gesetz zur Lohngerechtigkeit mehr Transparenz bei geschlechtsspezifischen Entgeltstrukturen ermöglichen, die es erleichtert Entgeltdiskriminierung zu beseitigen:

- Unternehmen ab 500 Beschäftigte sollen verpflichtet werden, auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit nach gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen.

- Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt.

- Unternehmen werden dazu aufgefordert, mit Hilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen." (BMFSFJ)

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Transparenz für mehr Entgeltgleichheit, 2015 Link

European Added Value: Bewertung des europäischen Mehrwerts über die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Entgelts für Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit, 2013 Link

BMFSFJ: Lohngerechtigkeit

Schwerpunktthema 2015: Transparenz