Rahmenbedingungen in der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
Rahmenbedingungen in der Europäischen Union
Neben dem Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz ist die gleiche Behandlung von Frauen und Männern auch in den europäischen Verträgen verankert. Die europäischen Regelungen sind ebenso für die Mitgliedsstaaten relevant, da diese die europäischen Regelungen umsetzen.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Art. 23: Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.
Art. 33 (2): Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können, hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.
Vertrag über die Europäische Union
Art. 2: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 8: Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Art. 153 (i): Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.
Art. 157 (1): Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
Art. 157 beinhaltet demnach den Entgeltgleichheitsgrundsatz.
Richtlinie 2006/54
Im Jahr 2006 wurde die Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) verabschiedet, welche zum einen den bestehenden Grundsatz der Entgeltgleichheit und bisherige Rechtsprechung vereint. Zum anderen enthält die Richtlinie Umsetzungsmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten, wie z. B. der Einrichtung von speziellen Stellen, die bei Entgeltdiskriminierung unterstützend tätig werden können.
Darüber hinaus erstellt die Europäische Kommission jährliche Berichte, in denen sie die Implementierung der Richtlinie 2006/54/EG evaluieren. Der aktuelle Bericht ist unter folgendem Link abrufbar.
Europäische Kommission
Neben dem Entgeltgleichheitsgrundsatz in den Europäischen Verträgen sowie der Richtlinie 2006/56/EG erarbeitete die Europäische Kommission eine Gleichstellungstrategie 2010-2015, die Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern beinhaltet. Die Stärkung von Frauen am Arbeitsmarkt stellt einen integralen Teil dieser Strategie dar. Die Kommission fordert hier u.a. mehr Arbeitsmarktpartizipation von Frauen, ein ausreichendes Betreuungsangebot und höhere Transparenz zur Förderung der Entgeltgleichheit.
Weiterhin fordert die Kommission im Gleichstellungspakt die Förderung von Frauen im Arbeitsmarkt und Entgeltgleichheit als Bestandteil der Europa 2020 Strategie.
Die Gleichstellungsstrategie ist Ende 2015 ausgelaufen. Vor Auslaufen der Strategie hat die Europäische Kommission Bürger und Verbände in Europa befragt, wie eine mögliche neue Strategie ausgestaltet werden soll. Die Ergebnisse der Konsultation lesen Sie in folgender Analyse. Insgesamt hat sich die große Mehrheit der Beteiligten für die Weiterführung einer Strategie ausgesprochen, da die Ziele der abgelaufenen Strategie bei weitem nicht erreicht werden konnten.
Im Frühjahr 2016 hat die Europäische Kommission ein internes Arbeitspapier Strategic Engagement for Gender Equality 2016-2019 veröffentlicht, welches an die Stelle der Strategie treten soll. Dieses Arbeitspapier soll einen Referenzrahmen für die Kommission im Zeitraum 2016-2019 im Bereich der Förderung der Gleichstellung darstellen. Die hier vorgelegten Ziele entsprechen denen der vorherigen Strategie. Insgesamt hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt u.a. Frauen im Arbeitsmarkt und Equal Pay ganzheitlich zu fördern.
Für den bisherigen Plan der Europäischen Kommission keine neue Gleichstellungsstragie, sondern nur ein internes Arbeitspapier zu veröffentlichen, ist die Europäische Kommission in ganz Europa auf Widerstand gestoßen. Bereits zweimal hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, eine Strategie zu verfassen und beschließen. Auch die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten hat sich für eine verbindliche und auch für die Mitgliedstaaten geltende Strategie ausgesprochen. Die Diskussion über eine neue Strategie wird auch nach Auslaufen der bisherigen Strategie weiter geführt.
Quellen
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Vertrag über die Europäisches Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Europäische Kommission: Geschlechtsspezifisches Lohngefälle
Broschüre: Die Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der Europäischen Union
Strategie für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2010-2015
Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter 2011-2020
Europäische Kommission (2015). The gender pay gap in the European Union - Factsheet
Europäische Kommission (2015). The gender pay gap - Infographic
Siehe auch
Europäische Kommission (2006). The Gender Pay Gap: Origins and Policy Responses
Europäisches Parlament: Gleichstellung von Männern und Frauen
Eurostat: Eurobarometer Special 428 - Gender Equality
Eurostat: Eurobarometer Special 465 - Gender Equality
Eurofound: The Gender Pay Gap - Background Paper
Eurofound: Addressing the gender pay gap - Government and social partner actions
Eurofound: Social partners and gender equality in Europe
Eurostat: Gender Pay Gap in EU