Rahmenbedingungen in Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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==Transparenzgesetz in Österreich==
 
==Transparenzgesetz in Österreich==
Das Transparenzgesetz trat in Österreich als Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz am 1. März 2011 in Kraft. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern. Dieser Bericht muss alle zwei Jahre vorgelegt werden und kann durch die Gleichstellungsanwaltschaften in Gerichtsverfahren verwendet werden. Berichtspunkte sind die Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen Tarifgruppen sowie den jeweiligen Durchschnittsgehältern.  
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Das Transparenzgesetz trat in Österreich als Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz am 1. März 2011 in Kraft. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern. Dieser Bericht muss alle zwei Jahre vorgelegt werden und kann durch die Gleichstellungsanwaltschaften in Gerichtsverfahren verwendet werden. Berichtspunkte sind die Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen Tarifgruppen sowie den jeweiligen Durchschnittsgehältern.<ref>[http://www.equalpayday.de/fileadmin/public/dokumente/EPD_Journale/EPD_Journal_2015.pdf EPD Journal 2015]</ref>
  
In einer Befragung durch die Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbund gaben 71 Prozent der Betriebsräte an, dass der Bericht aussagekräftig, sowie 63 Prozent der Befragten, dass der Bericht nützlich sei. Weiterhin gaben 31 Prozent an, dass Frauen überproportional in niedrigere Entlohnungsstufen eingestuft würden, und 35 Prozent der Befragten gaben an, dass Frauen innerhalb derselben Entlohnungsstufe weniger verdienten.  
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In einer Befragung durch die Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbund gaben 71 Prozent der Betriebsräte an, dass der Bericht aussagekräftig, sowie 63 Prozent der Befragten, dass der Bericht nützlich sei. Weiterhin gaben 31 Prozent an, dass Frauen überproportional in niedrigere Entlohnungsstufen eingestuft würden, und 35 Prozent der Befragten gaben an, dass Frauen innerhalb derselben Entlohnungsstufe weniger verdienten.<ref>[http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/Entgeltgleichheit_int_Vergleich.pdf?__blob=publicationFile Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im internationalen Vergleich]</ref>
  
 
==Gehaltsangeben in Stellenausschreibungen==
 
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Bis zur Einführung einer Verwaltungsstrafe im Jahr 2012 hat sich jedoch kaum jemand an das Gesetz gehalten. Seit 2012 gibt es in diesen Fällen eine Ermahnung beim erstmaligen Verstoß und im Wiederholungsfall eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro. Mit Einführung der Sanktionen wurde die Umsetzung besser - inzwischen geben mehr als 80 Prozent der Unternehmen Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen an.  
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Bis zur Einführung einer Verwaltungsstrafe im Jahr 2012 hat sich jedoch kaum jemand an das Gesetz gehalten. Seit 2012 gibt es in diesen Fällen eine Ermahnung beim erstmaligen Verstoß und im Wiederholungsfall eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro. Mit Einführung der Sanktionen wurde die Umsetzung besser - inzwischen geben mehr als 80 Prozent der Unternehmen Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen an.<ref>[http://www.equalpayday.de/fileadmin/public/dokumente/EPD_Journale/EPD_Journal_2015.pdf EPD Journal 2015]</ref>
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==Weiterführende Links==
 
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[http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/gpg_country_factsheet_at_2015_en.pdf European Commission: Fact Sheet Gender Pay Gap - Austria]
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[http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-pay-gap/national-action/law/index_en.htm European Commission: Legislation and Equality Plans]
 
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[http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/Entgeltgleichheit_int_Vergleich.pdf?__blob=publicationFile Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im internationalen Vergleich]
 
[http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/Entgeltgleichheit_int_Vergleich.pdf?__blob=publicationFile Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im internationalen Vergleich]
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[http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/Faktensammlung_Entgeltungleichheit.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in Deutschland und Europa]
  
 
[http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2013/504469/IPOL-JOIN_ET(2013)504469(ANN02)_EN.pdf European added value of applying the principle of Equal Pay for men and women for equal work or work of equal value - Research Paper]
 
[http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2013/504469/IPOL-JOIN_ET(2013)504469(ANN02)_EN.pdf European added value of applying the principle of Equal Pay for men and women for equal work or work of equal value - Research Paper]
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[http://www.genderpaygap.eu/documents/Factsheet_Austria.pdf Closing the Gap: Fact Sheet Austria]
  
 
[http://www.equalpayday.de/fileadmin/public/dokumente/EPD_Journale/EPD_Journal_2015.pdf EPD Journal 2015]
 
[http://www.equalpayday.de/fileadmin/public/dokumente/EPD_Journale/EPD_Journal_2015.pdf EPD Journal 2015]

Aktuelle Version vom 20. Juli 2018, 09:56 Uhr

Transparenzgesetz in Österreich

Das Transparenzgesetz trat in Österreich als Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz am 1. März 2011 in Kraft. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern. Dieser Bericht muss alle zwei Jahre vorgelegt werden und kann durch die Gleichstellungsanwaltschaften in Gerichtsverfahren verwendet werden. Berichtspunkte sind die Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen Tarifgruppen sowie den jeweiligen Durchschnittsgehältern.[1]

In einer Befragung durch die Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbund gaben 71 Prozent der Betriebsräte an, dass der Bericht aussagekräftig, sowie 63 Prozent der Befragten, dass der Bericht nützlich sei. Weiterhin gaben 31 Prozent an, dass Frauen überproportional in niedrigere Entlohnungsstufen eingestuft würden, und 35 Prozent der Befragten gaben an, dass Frauen innerhalb derselben Entlohnungsstufe weniger verdienten.[2]

Gehaltsangeben in Stellenausschreibungen

Die Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen sind seit März 2011 für Arbeitgeber und Arbeitsvermittler verpflichtend und seit 2012 auch für den Bund. Anzugeben ist das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag bzw. anderer Normen sowie die Information zu einer möglichen Überzahlung.

Bis zur Einführung einer Verwaltungsstrafe im Jahr 2012 hat sich jedoch kaum jemand an das Gesetz gehalten. Seit 2012 gibt es in diesen Fällen eine Ermahnung beim erstmaligen Verstoß und im Wiederholungsfall eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro. Mit Einführung der Sanktionen wurde die Umsetzung besser - inzwischen geben mehr als 80 Prozent der Unternehmen Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen an.[3]

Quellen

  1. EPD Journal 2015
  2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im internationalen Vergleich
  3. EPD Journal 2015

Weiterführende Links

European Commission: Fact Sheet Gender Pay Gap - Austria

European Commission: Legislation and Equality Plans

European Commission: Job evaluation free from gender bias / making pay differences transparant

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im internationalen Vergleich

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in Deutschland und Europa

European added value of applying the principle of Equal Pay for men and women for equal work or work of equal value - Research Paper

Closing the Gap: Fact Sheet Austria

EPD Journal 2015