Partnerschaftlichkeit
Inhaltsverzeichnis
Definition von Partnerschaftlichkeit
Partnerschaftlichkeit bedeutet die gleiche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit von Männern und Frauen. Das hat zur Folge, dass beide Elternteile berufstätig sein können und die Sorgearbeit für Kinder und ältere Menschen unter sich aufteilen. Im Bereich der Berufstätigkeit wird auch oft diskutiert, dass Frauen die Zahl der Stunden aufstocken und Männer ihre Arbeitszeit reduzieren, sodass beide Partner ca. 30 Stunden pro Woche arbeiten können.
Umsetzung von Partnerschaftlichkeit
Es zeigt sich, dass Familien in Deutschland eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit befürworten. Vor allem Frauen möchten verstärkt ihre Arbeitszeit erhöhen und Männer eine aktive Vaterrolle wahrnehmen.
Die großen Unterschiede von den Arbeitszeiten von Frauen und Männern, die politischen Rahmenbedingungen, wie das Ehegattensplitting und das Angebot an Kinderbetreuung, sowie die unterschiedliche Verteilung von Frauen und Männern im Arbeitsmarkt sorgen dafür, dass sich eine partnerschaftliche Aufteilung bisher nur schwer in die Tat umsetzen lässt.
Familienpolitik
"Moderne Familienpolitik setzt auf Partnerschaftlichkeit." (BMFSFJ)
Neue Instrumente sollen dazu beitragen, dass Familien Erwerbs- und Familienarbeit gleichberechtigt aufzuteilen. Hierzu zählen u.a. das Eltergeld und das ElterngeldPlus. Das Elterngeld soll durch die Partnermonate dazu beitragen, dass beide Elternteile Sorgearbeit übernehmen. Das ElterngeldPlus ermöglicht während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Hier können beide Elternteile in Teilzeit arbeit und damit Beruf und Familie vereinbaren.
Quellen
BMFSFJ (2014). Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit
Memorandum: Neue Vereinbarkeit