Entgeltgleichheitcheck

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Für gleiche oder gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern muss gleiches Entgelt bezahlt werden, so lautet das rechtliche Gebot der Entgeltgleichheit. Doch obwohl dieses Gebot in der Gesellschaft weitgehend anerkannt wird, ist es noch nicht durchgängig umgesetzt. Die | Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich für den Abbau der Entgeltungleichheit ein, indem sie die Anwendung von [https://www.eg-check.de/eg-check/DE/Home/home_node.html;jsessionid=5A078515D0070FDE0556CE867E33CCEA.2_cid360|eg-check.de unterstützt.

Mit dem Prüfinstrumentarium kann eine Ungleichbehandlung der Geschlechter beim Arbeitsentgelt sichtbar gemacht werden. Jeder Entgeltbestandteil wird dabei separat geprüft. Dies ist zum einen ein rechtliches Erfordernis, zum anderen aber auch logisch: Würde das gesamte Bruttoarbeitsentgelt von Frauen und Männern (oder von einer Frau und einem Mann) in einer Summe verglichen, ließen sich Benachteiligungen und ihre Ursachen im Einzelnen nicht erkennen, so dass das Ergebnis der Prüfung nicht zuverlässig wäre.