Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. April 2015, 14:09 Uhr

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 (oder Frauenrechtskonvention; engl. Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women; Kurzform: CEDAW) ist das wichtigste internationale Instrument für die Frauenrechte. Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern bereits in der Charta der Vereinten Nationen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführt ist, bildet die Frauenrechtskonvention erstmals ein umfassendes Rechtsinstrument. CEDAW verbietet jegliche Form der Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen. Darüber hinaus verpflichten sich die ratifizierenden Staaten zu Maßnahmen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Weiterhin schließt die Frauenrechtskonvention erstmals nicht nur für Staaten, sondern ebenso für nicht-staatliche Akteure mit ein.

Grundsatz der Entgeltgleichheit

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist bereits 1979 in Art. 11 CEDAW festgeschrieben worden.

Art.11 (1) "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Berufsleben, um ihr auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau gleiche Rechte zu gewährleisten, insbesondere [...]

d) das Recht auf gleiches Entgelt, einschließlich sonstiger Leistungen, und auf Gleichbehandlung bei gleichwertiger Arbeit sowie Gleichbehandlung bei der Bewertung der Arbeitsqualität"

Quelle

BMFSFJ: Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Siehe auch

Vereinte Nationen Pekinger Aktionsplattform